EU nennt türkisch-libysches Seegrenzabkommen nach Ratifizierung durch Libyens Parlament „nichtig“ – Rückendeckung für Griechenland und Zypern

EUROPA
Der Präsident des Europäischen Rates, António Costa, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben am Abend des 20. (Ortszeit) in einer gemeinsamen Erklärung die an diesem Tag vom libyschen Parlament ratifizierte türkisch-libysche Absichtserklärung über die Abgrenzung von Seehoheitsgebieten für „null and void“ (nichtig) erklärt. Der Hohe Vertreter der EU stellte am Folgetag in einer Erklärung im Namen der EU klar, dass die Absichtserklärung „für Drittstaaten keinerlei Rechtsfolgen haben kann“. Das türkische Außenministerium als Vertragspartei begrüßte die Entscheidung des libyschen Repräsentantenhauses, das griechische Außenministerium erklärte, es weise die Entscheidung zurück. Die gemeinsame Erklärung bekräftigte die Solidarität mit Griechenland und Zypern, die Erklärung des Hohen Vertreters rief zur Achtung der souveränen Rechte aller Mitgliedstaaten auf.
Die beiden EU-Spitzen erklären die Absichtserklärung noch am Abend der Ratifizierung für „nichtig“
Die gemeinsame Erklärung wurde um 21.30 Uhr Brüsseler Zeit am 20. auf der Website des Rates der EU veröffentlicht. Die fünf Sätze umfassende Erklärung beginnt mit dem Satz: „We deeply regret the ratification today by the Libyan Parliament of the so-called Libyan-Türkiye Memorandum of Understanding on the delimitation of maritime jurisdictions in the Mediterranean Sea“ (Wir bedauern zutiefst die heutige Ratifizierung der sogenannten libysch-türkischen Absichtserklärung über die Abgrenzung von Seehoheitsgebieten im Mittelmeer durch das libysche Parlament).
Costa und von der Leyen betonten, die Position der EU in dieser Frage sei vom Europäischen Rat 2019 klar festgelegt worden und habe sich nicht geändert. Weiter hieß es: „This agreement infringes upon the sovereign rights of third states, it does not comply with the Law of the Sea, and is null and void“ (Dieses Abkommen verletzt die souveränen Rechte von Drittstaaten, steht nicht im Einklang mit dem Seerecht und ist nichtig).
„We reaffirm our solidarity with Greece and Cyprus“ (Wir bekräftigen unsere Solidarität mit Griechenland und Zypern), hieß es in der Erklärung. Im letzten Satz wiederholte sie die bisherige Position der EU, jede ausländische Einmischung in Libyen abzulehnen. Einen Satz, der die türkische Regierung namentlich kritisierte, enthielt die Erklärung nicht.
Der Hohe Vertreter beruft sich am Folgetag auf die Schlussfolgerungen der Gipfel von 2019 und 2025
Die Erklärung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik wurde am 21. um 18.54 Uhr (Brüsseler Zeit) unter der Dokumentennummer 842/26 veröffentlicht. Sie wurde vom Hohen Vertreter „on behalf of the EU“ (im Namen der EU) abgegeben. Die Erklärung „strongly regrets“ (bedauert zutiefst), dass das libysche Repräsentantenhaus am 20. Oktober 2026 die türkisch-libysche Absichtserklärung von 2019 ratifiziert hat.
„Die Position der EU zu der Absichtserklärung ist fest und klar“, hieß es. Unter Verweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2019 und deren Bekräftigung im Juni 2025 hieß es, die Absichtserklärung verletze die souveränen Rechte von Drittstaaten und stehe nicht im Einklang mit dem Seerecht. „It is null and void and cannot produce any legal consequences for third States“ (Sie ist nichtig und kann für Drittstaaten keine Rechtsfolgen haben), hieß es weiter.
Der letzte Satz richtete sich an das gesamte östliche Mittelmeer. Die EU habe ein „strategic interest“ (strategisches Interesse) an einem stabilen und sicheren Umfeld im östlichen Mittelmeer, hieß es in der Erklärung des Hohen Vertreters. Zugleich rief die Erklärung alle Staaten auf, die souveränen Rechte aller Mitgliedstaaten im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) zu achten.
Schlussfolgerungen der EU weisen die Absichtserklärung seit 2019 mit demselben Wortlaut zurück
Ziffer 19 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2019 (EUCO 29/19), auf die sich die EU berief, hält fest, dass die türkisch-libysche Absichtserklärung „die souveränen Rechte von Drittstaaten verletzt, nicht im Einklang mit dem Seerecht steht und für Drittstaaten keinerlei Rechtsfolgen haben kann“. Dieselbe Ziffer bekräftigte die in den Schlussfolgerungen vom Oktober jenes Jahres festgestellten illegalen türkischen Bohrungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Zyperns. Der Europäische Rat erklärte in dieser Ziffer: „Er bekräftigt unmissverständlich seine Solidarität mit Griechenland und Zypern im Hinblick auf diese Handlungen der Türkei.“
Ziffer 52 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26. Juni 2025 (EUCO 12/25) übernahm denselben Wortlaut erneut. Die Ziffer befasste sich zugleich mit der „besorgniserregenden Lage“ in Libyen und ihren möglichen Folgen für die europäische Sicherheit und die Migrationsströme. Laut dem vom griechischen Premierministeramt veröffentlichten Protokoll der Pressekonferenz sagte der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am folgenden Tag, „der frühere Wortlaut wurde wiederhergestellt“, der die türkisch-libysche Absichtserklärung als unbegründet und illegal einstuft. „we do not accept, not as Greece, not as Europe, any such fait accompli“ (wir akzeptieren keine solchen vollendeten Tatsachen, weder als Griechenland noch als Europa), betonte er. Auf derselben Pressekonferenz sagte Mitsotakis, zwischen Ostlibyen und Kreta scheine sich eine „neue Migrationsroute“ zu öffnen.
Türkisches Außenministerium begrüßt Schritt – Absichtserklärung „seit 2019 in Kraft“
Das türkische Außenministerium veröffentlichte am 20. die Pressemitteilung Nr. 202. „Wir begrüßen die heute (20. Oktober) vom libyschen Repräsentantenhaus angenommene Entscheidung“, erklärte das Ministerium und betonte, die Absichtserklärung sei „seit 2019 in Kraft“ („which has been in force since 2019“).
Das Ministerium behauptete, die Absichtserklärung schütze auf der Grundlage des Völkerrechts und des Billigkeitsprinzips die gegenseitigen Rechte und Interessen beider Länder und vertiefe die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Libyen. Die Türkei werde gemäß ihrem Bekenntnis zum Völkerrecht weiterhin mit allen Partnern für Vertrauen, Stabilität und Frieden im Mittelmeerraum zusammenarbeiten, hieß es. Die EU-Erklärungen oder Griechenland wurden in der Pressemitteilung nicht erwähnt.
Die Argumentation der Türkei ist seit 2019 dieselbe. Der damalige Sprecher des Außenministeriums, Hami Aksoy, erklärte in einer Antwort vom 1. Dezember 2019 (QA-73), durch das Abkommen mit Libyen sei ein Teil der westlichen Grenze der türkischen Seehoheitsgebiete im östlichen Mittelmeer festgelegt worden. Aksoy argumentierte, Inseln könnten die Küstenprojektion der Türkei, die im östlichen Mittelmeer die längste Festlandküste besitze, nicht blockieren. Nach türkischer Argumentation können Inseln, die auf der jeweils anderen Seite der Mittellinie zwischen zwei Festländern liegen, außerhalb ihrer Hoheitsgewässer keine Seehoheitsgebiete begründen, und bei der Abgrenzung seien Länge und Ausrichtung der Küsten zu berücksichtigen. Aksoy hielt zudem entgegen, nach griechischer Auffassung erhielte die kleine Insel Kastellorizo unmittelbar vor dem türkischen Festland ein Seehoheitsgebiet, das 4.000-mal so groß sei wie ihre eigene Fläche. Wegen der „Maximalist and uncompromising“ (maximalistischen und kompromisslosen) Forderungen Griechenlands und der griechischen Zyprer habe Ägypten 40.000 Quadratkilometer verloren, sagte Aksoy. Die Türkei habe vor der Unterzeichnung der Absichtserklärung allen Parteien wiederholt Verhandlungen über eine auf Billigkeit beruhende Einigung angeboten und sei weiterhin verhandlungsbereit, erklärte Aksoy. Beide Länder hätten mit dem Abkommen deutlich gemacht, dass sie keine vollendeten Tatsachen (fait accompli) zulassen würden, behauptete Aksoy.
Eine 2020 vom Kommunikationsdirektorat des türkischen Präsidialamts veröffentlichte Publikation behauptete, die Absichtserklärung habe mögliche Abkommen zwischen Griechenland und Ägypten sowie zwischen Griechenland und Zypern verhindert, die das türkische Seehoheitsgebiet von 186.000 auf 41.000 Quadratkilometer verkleinert hätten. Die Publikation beschrieb die Insel Meis als 12 Quadratkilometer groß und 2 Kilometer vom türkischen Festland entfernt.
Griechenland hält dagegen: Geografie und Seerecht lassen sich nicht per Parlamentsbeschluss ändern
„Griechenland weist die Entscheidung des libyschen Repräsentantenhauses zurück, die sogenannte türkisch-libysche Absichtserklärung von 2019 zu billigen“, erklärte das griechische Außenministerium in einer Mitteilung vom 20. Die Entscheidung ändere nichts daran, dass die Absichtserklärung „illegal, null and void“ (illegal und nichtig) sei, hieß es. „Geography and international law of the sea cannot be altered by unilateral, legally unfounded parliamentary decisions“ (Geografie und internationales Seerecht können nicht durch einseitige, rechtlich unbegründete Parlamentsbeschlüsse verändert werden), betonte das Ministerium.
Griechenland legte auch seine rechtliche Argumentation erneut dar. Die Türkei und Libyen hätten keine gegenüberliegenden oder angrenzenden Küsten, die eine rechtmäßige Grundlage für die Abgrenzung von Seegebieten bilden könnten, erklärte das Ministerium. Die Absichtserklärung ignoriere die griechischen Inseln und deren Ansprüche auf Seegebiete nach dem UN-Seerechtsübereinkommen und dem Völkergewohnheitsrecht. Das Ministerium betonte, Griechenland habe mit Ägypten und Italien bereits Seegrenzabkommen nach internationalem Seerecht geschlossen und damit die souveränen Rechte seiner Nachbarländer geachtet.
Die letzten beiden Sätze der Mitteilung kündigten Gegenmaßnahmen an. Das Ministerium forderte die libysche Seite auf, Handlungen zu unterlassen, die gegen das Völkerrecht verstoßen und die Stabilität im östlichen Mittelmeer untergraben. Griechenland habe seine Partner und Verbündeten bereits informiert und „will take all appropriate action to safeguard its sovereign rights“ (wird alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz seiner souveränen Rechte ergreifen), hieß es.
Griechenland: Die Äquidistanzlinie der Absichtserklärung von 2019 verläuft über Kreta
Die vom griechischen Außenministerium veröffentlichte Karte 13 gibt in der Legende als Datum der Absichtserklärung den 27. November 2019 an. Nach den Erläuterungen zur Karte legt Anhang 2 der Absichtserklärung an der türkischen und an der libyschen Küste jeweils 18 Basispunkte fest. Die anhand dieser Punkte gezogene Äquidistanzlinie verlaufe über das Territorium der Insel Kreta, erläuterte das griechische Außenministerium. Auf derselben Karte sind auch die Linie des am 6. August 2020 geschlossenen griechisch-ägyptischen AWZ-Abgrenzungsabkommens und die an die Türkische Erdölgesellschaft (TPAO) vergebenen Konzessionsgebiete eingezeichnet. Laut der Publikation des Kommunikationsdirektorats des türkischen Präsidialamts besuchte der damalige Vorsitzende des libyschen Präsidialrats, Fayez al-Sarraj, mit einer Delegation vom 26. bis 28. November 2019 die Türkei. Die Große Nationalversammlung der Türkei ratifizierte die Absichtserklärung über die Seehoheitsgebiete am 5. Dezember 2019 und die Absichtserklärung über Sicherheitszusammenarbeit am 21. desselben Monats.
Die Absichtserklärung führte später zur Rohstofferschließung. Die libysche Regierung der Nationalen Einheit (GNU) und die Türkei unterzeichneten am 3. Oktober 2022 in Tripolis eine Absichtserklärung im Kohlenwasserstoffbereich. Das griechische Außenministerium erklärte am selben Tag, die Absichtserklärung von 2019 sei „illegal, nichtig und inexistent“, und niemand habe das Recht, sich auf sie zu berufen. Griechenland warnte, auf jede Handlung zur Umsetzung dieser Absichtserklärung bilateral sowie auf Ebene der EU und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) zu reagieren. In derselben Erklärung führte das griechische Außenministerium aus, ohne bilaterales Abkommen werde der Festlandsockel durch die Mittellinie bestimmt, und Griechenland verfüge nach dem UN-Seerechtsübereinkommen von Anfang an und von Rechts wegen über Rechte am Festlandsockel. Die Seite des griechischen Außenministeriums zu den Beziehungen mit Libyen weist darauf hin, dass die Regierung der Nationalen Einheit die Kohlenwasserstoff-Absichtserklärung nach Ablauf ihres Mandats unterzeichnet habe, und stuft die Absichtserklärung von 2019 als potenzielle Bedrohung für Stabilität und Frieden in der Region ein. Auch das zyprische Außenministerium erklärte am folgenden Tag in einer Pressemitteilung, die „Absichtserklärung“ von 2019 verletze die souveränen Rechte von Drittstaaten und sei daher illegal und nichtig und habe für Drittstaaten keinerlei Rechtsfolgen.