Sanktionierung der kubanischen Staatsbank BICSA im Zusammenhang mit seit 2022 erbrachten Dienstleistungen für iranische Bank bekannt gegeben

Das US-Außenministerium hat am 15. Oktober 2026 die kubanische Staatsbank Banco Internacional de Comercio, S.A. mit Sanktionen belegt. In einer Erklärung von Außenminister Marco Rubio wurde als Rechtsgrundlage für die Sanktionen Abschnitt 2(a)(i)(A) der Executive Order 14404 angeführt. Als Begründung für die Benennung wurde die gegenwärtige oder frühere Tätigkeit im Finanzdienstleistungssektor der kubanischen Wirtschaft genannt. Die offizielle Bezeichnung der sanktionierten Einheit lautet Banco Internacional de Comercio, S.A., abgekürzt BICSA. Das Außenministerium erklärte in seiner Mitteilung, dass BICSA mindestens seit 2022 Dienstleistungen für die mit Sanktionen belegte iranische Karafarin Bank erbracht habe. Die Zeitangabe „seit 2022“ sowie die Erbringung von Dienstleistungen werden als Angaben aus der Erklärung des Außenministeriums wiedergegeben. Bei der Karafarin Bank handele es sich um eine Bank, die das Finanzministerium im Jahr 2020 gemäß der Executive Order 13902 sanktioniert habe, hieß es in der Erklärung des Außenministeriums weiter.
Minister Rubio erklärte in seiner Mitteilung, Präsident Trump habe dies unmissverständlich klargestellt. Unter der Trump-Administration würden die Vereinigten Staaten keine Mächte von außerhalb der Hemisphäre dulden, die Terrorismus, organisiertes Verbrechen und antiamerikanischen Einfluss in der Region verbreiteten, so Rubio. Der Begriff „Terrorismus“ wird hierbei als Formulierung aus Rubios Erklärung zitiert. Rubio erklärte ferner, dem kommunistischen Kuba sei es viel zu lange gestattet worden, als Vorposten für böswillige Akteure und terroristische Gruppierungen zu fungieren. Als Beispiel nannte Rubio die Islamische Republik Iran und bezeichnete den Iran in seiner Erklärung als den weltweit führenden staatlichen Förderer des Terrorismus. Auch dieser Ausdruck ist als wörtliche Zuschreibung aus Rubios Erklärung zu verstehen. Rubio betonte in der Mitteilung, der Iran habe es gezielt auf die Vereinigten Staaten abgesehen.
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Der Kern der Sanktionsmaßnahme besteht darin, dass Außenminister Rubio am 15. Oktober 2026 die BICSA gemäß der Executive Order 14404 auf die Sanktionsliste gesetzt hat. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Sanktionsbenennung durch das Außenministerium. In der Erklärung des Ministeriums wird die Maßnahme weder als Verhängung eines Bußgeldes noch als strafrechtliche Anklageerhebung gegen Personen bezeichnet. Die Aufnahme in eine Sanktionsliste und eine gerichtliche Anklage sind unterschiedliche Verfahren. Das Außenministerium erläuterte die Auswirkungen der Sanktionen unter dem Punkt „Sanktionsfolgen“. Demnach werden sämtliche Vermögenswerte und Vermögensinteressen der benannten Person, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder sich im Besitz oder unter der Kontrolle von US-Personen befinden, blockiert und müssen dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des Finanzministeriums gemeldet werden. Das Büro für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte wird im Englischen mit OFAC abgekürzt. Zudem werden alle juristischen Personen blockiert, die zu 50 Prozent oder mehr, direkt oder indirekt, einzeln oder zusammen von einer oder mehreren blockierten Personen gehalten werden, wie das Außenministerium mitteilte.
Auch Transaktionsverbote wurden in der Erklärung des Außenministeriums aufgeführt. Transaktionen oder Geschäfte von US-Personen oder innerhalb der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten, die Vermögenswerte oder Vermögensinteressen von benannten oder anderweitig blockierten Personen betreffen, sind untersagt, sofern sie nicht genehmigt oder freigestellt sind, erklärte die Mitteilung. Zu den Verboten gehören die Bereitstellung von Geldern, Waren oder Dienstleistungen für oder zugunsten blockierter Personen sowie der Empfang von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von diesen, hieß es weiter. Auch ausländische Personen, die Geschäfte mit gemäß der Executive Order 14404 benannten Personen tätigen oder die im Energie-, Verteidigungs- und dazugehörigen Material-, Metall- und Bergbau-, Finanzdienstleistungs- sowie Sicherheitssektor der kubanischen Wirtschaft tätig waren oder sind, setzen sich Sanktionsrisiken aus, so die Erklärung. Nicht-US-Personen und ausländische Finanzinstitute sollten bei Transaktionen mit Parteien, die im Rahmen dieser Befugnis sanktioniert wurden, Vorsicht walten lassen, hieß es. Handlungen wie die Rückgabe von Vermögenswerten an die sanktionierte Partei oder der Transfer von Vermögenswerten in andere Jurisdiktionen zur Nutzung durch diese Partei bergen für Nicht-US-Personen erhebliche Sanktionsrisiken, so die Mitteilung weiter.
Gemäß den Cuban Assets Control Regulations seien auch die Vermögenswerte und Vermögensinteressen blockierter Personen blockiert, hieß es. Diese Vorschriften untersagen es Personen unter US-Gerichtsbarkeit, ohne Genehmigung oder Ausnahme mit Eigentum umzugehen, an dem Kuba oder ein kubanischer Staatsangehöriger ein Interesse hat. Die Erklärung wies auch auf Möglichkeiten zur Aufhebung von Sanktionen hin. Anträge auf Streichung von der Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons können über das OFAC-Überprüfungsportal eingereicht werden, und die Erklärung verwies zudem auf die Informationsseite des Außenministeriums zur Listenstreichung. Die Liste wird im Englischen als SDN List abgekürzt. In der Erklärung hieß es, die Stärke von Sanktionen liege nicht nur in der Fähigkeit, Personen auf die Liste zu setzen, sondern auch in der Bereitschaft, sie im Einklang mit dem Gesetz wieder davon zu streichen. Das letztendliche Ziel von Sanktionen sei nicht die Bestrafung, sondern das Herbeiführen einer positiven Verhaltensänderung.
Auch politische Aussagen von Minister Rubio finden sich in der Erklärung. Rubio erklärte, die Trump-Administration werde keinen Schurkenstaat tolerieren, der weniger als 100 Meilen vom Festland der Vereinigten Staaten entfernt feindselige ausländische Militär-, Geheimdienst- und terroristische Aktivitäten beherberge. Die Ausdrücke „weniger als 100 Meilen entfernt“ und „Schurkenstaat“ werden als Formulierungen aus Rubios Erklärung wiedergegeben. Rubio kündigte an, man werde finanzielle und sicherheitsbezogene Verbindungen zwischen dem kubanischen Regime, dem Iran und anderen gefährlichen und feindseligen Staaten sowie Akteuren aggressiv aufdecken und auflösen. Auch die Begriffe „finanzielle Verbindungen“ und „sicherheitsbezogene Verbindungen“ sind Rubios eigener Wortwahl in der Erklärung entnommen.
Die Erklärung des Außenministeriums führt an, dass die Executive Order 14404 weitreichende Sanktionen gegen Kuba autorisiere. Demnach fallen darunter Personen, die den Sicherheitsapparat des kubanischen Regimes unterstützen, sowie diejenigen, die für die Unterdrückung in Kuba und Bedrohungen der nationalen Sicherheit der USA verantwortlich sind. Die Erklärung besagt, dass diese Maßnahme auch die Executive Order 14380 und das National Security Presidential Memorandum 5 weiter vorantreibe. Der Titel der Executive Order 14380 laute „Bekämpfung der Bedrohung der Vereinigten Staaten durch die kubanische Regierung“, und das National Security Presidential Memorandum 5 weise die Regierung an, die Menschenrechte zu verbessern, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, freie Märkte und freies Unternehmertum zu unterstützen und die Demokratie in Kuba voranzutreiben, hieß es. Dies bildet die vom Außenministerium angeführte politische Grundlage; die unmittelbare rechtliche Grundlage für die Benennung von BICSA ist Abschnitt 2(a)(i)(A) der Executive Order 14404.